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Die Freigabe der Vernichtunglebensunwerten Lebens

Ihr Maß und ihre Form

Von den Professoren

Dr. jur. et phil. Karl BindingundDr. med. Alfred Hoche
früher in Leipzigin Freiburg

Zweite Auflage


Verlag von Felix Meiner in Leipzig
1922

Karl Binding †

Während des Druckes dieser Schrift istGeh. Rat Binding abgerufen worden; dasEcho, welches seine Ausführungen findenwerden, antwortet der Stimme einesToten.

Ich darf bekunden, daß die Fragen,mit denen unsere Abhandlung sich beschäftigt,dem Verstorbenen Gegenstandeines von lebhaftestem Verantwortungsgefühlund tiefer Menschenliebe getragenenNachdenkens gewesen sind.

Mir persönlich wird die Erinnerungan die Stunden der gemeinsamen Arbeitmit dem Feuerkopf voll kühlscharfen Verstandesimmer ein wehmütig stimmenderBesitz bleiben.

Freiburg i. Br., den 10. April 1920.

Hoche.

[4]

I.
Rechtliche Ausführung

von

Professor Dr. jur. et phil. Karl Binding.

Für die zweite Auflage durchgesehen
von Paul Binding.

[5]

Ich wage am Ende meines Lebens mich noch zu einerFrage zu äußern, die lange Jahre mein Denken beschäftigthat, an der aber die meisten scheu vorübergehen, weil sieals heikel und ihre Lösung als schwierig empfunden wird,so daß nicht mit Unrecht gesagt werden konnte, es handlesich hier »um einen starren Punkt in unseren moralischenund sozialen Anschauungen«.[1]

Sie geht dahin: soll die unverbotene Lebensvernichtung,wie nach heutigem Rechte — vomNotstand abgesehen —, auf die Selbsttötung desMenschen beschränkt bleiben, oder soll sieeine gesetzliche Erweiterung auf Tötungen vonNebenmenschen erfahren und in welchem Umfange?

Ihre Behandlung führt uns von Fallgruppe zu Fallgruppe,deren Lage jeden von uns aufs tiefste erschüttert.Um so notwendiger ist es, nicht dem Affekt, andererseitsnicht der übertriebenen Bedenklichkeit das entscheidendeWort zu überlassen, sondern es auf Grund bedächtiger r

...

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